Allgemeine Geschäftsbedingungen masterframe GmbH

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen & allgemeine Definitionen

Allen Angeboten, Lieferungen und Dienstleistungen der Firma "masterframe GmbH, Hainbuchenweg 4, 99439 Wohlsborn“, im folgenden „masterframe“ genannt, und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Anderslautende und/oder zusätzliche Bedingungen von Seiten des Bestellers/Vertragspartners, im folgenden „Vertragspartner“ genannt, sind für masterframe nicht verbindlich. Nur soweit masterframe anderslautende Vereinbarungen oder zusätzliche Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich per Post bestätigt, gelten diese, jedoch ohne Wirkung für zukünftige Geschäfte und dritte Parteien.

2. Lieferpreise & Rechnungsprüfung

Alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen zu den ausgewiesenen Preisen. Bei den Preisen handelt es sich um Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Umsatzsteuer ist in der jeweils ausgewiesenen Höhe im Preis enthalten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen hat der Vertragspartner die Rechnungsstellung zu prüfen. Nach Ablauf von vier Wochen werden Reklamationen der Rechnungsstellung von masterframe nicht mehr berücksichtigt.

3. Vertragsschluss & Bestätigung der Bestellung im E-Commerce

Mit Bestellung im Onlineshop erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). masterframe wird kurzfristig, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen, das Vertragsangebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme des Vertragsangebotes kann auch konkludent durch die Auslieferung der bestellten Ware erklärt werden. Bei Bestellungen über den Onlineshop auf elektronischem Wege (Bestellvorgang) wird masterframe den Zugang der Bestellung unverzüglich automatisch bestätigen. Diese automatische Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Bei allen elektronischen Bestellungen über den Onlineshop wird der Vertragstext von masterframe gespeichert und dem Vertragspartner über das Internet auf der Homepage masterframe.de zur Verfügung gestellt.

4. Gefahrübergang der Ware

Der Vertragspartner trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware ab Erfüllungsort Wohlsborn. Dies gilt auch für den Fall der Versendung der Ware von Wohlsborn an einen abweichenden Erfüllungsort (Lieferadresse).

5. Mängelhaftung

Es gilt die allgemeine, gesetzliche Mängelhaftung.

6. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von masterframe beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art des Vertrages typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von masterframe bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen. masterframe haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzungen nicht vertragsrelevanter Pflichten. Keine Haftungsbeschränkung gilt, bei Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit von masterframe oder der Erfüllungsgehilfen. Ebenso gilt keine Haftungsbeschränkung, wenn der Schaden durch das Fehlen einer schriftlich individuell zugesicherten Eigenschaft beruht, durch deren Zusicherung der Vertragspartner vor eben einem solchen Schaden abgesichert werden sollte. Bei zwingender Haftung Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, soweit bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens masterframe oder ihrer Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körperschäden, Gesundheitsbeschädigung oder Verlust des Lebens des Vertragspartners. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen masterframe werden nicht ausgeschlossen

7. Eigentumsvorbehalt

masterframe behält gegenüber dem Vertragspartner das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. masterframe ist berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner sich vertragswidrig verhält.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall.

8. verlängerter Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner schon jetzt an masterframe in Höhe des mit masterframe vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von masterframe, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. masterframe wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Vertragspartner erfolgt stets namens und im Auftrag für masterframe. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Vertragspartners an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht masterframe gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerbt masterframe das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache von masterframe zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner masterframe anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für masterframe verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Vertragspartner tritt der Vertragspartner auch solche Forderungen an masterframe ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. masterframe nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
masterframe verpflichtet sich, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9. Abtretungsverbot

Die Rechte und Pflichten aus den mit masterframe geschlossenen Verträgen können vom Vertragspartner nicht ohne Einwilligung von masterframe auf einen Dritten übertragen werden. Sofern eine ohne Zustimmung von masterframe vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von masterframe, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem neuen Gläubiger aufzurechnen, nicht berührt.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Erfüllungsort ist Wohlsborn. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht einschließlich des UN-Kaufrecht aber ausschließlich des Internationalen Privatrechtes. Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen masterframe und dem Vertragspartner ist Weimar. Die Vertragssprache ist deutsch.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.







Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webhosting-Produkte, E-Mail Produkte und Domainregistierungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen ausschließlich Webhosting-Produkte und E-Mail Produkte, wie sie im Onlineshop bestellt werden können.

A1. Allgemeines, Geltungsbereich

A1.1. Die masterframe GmbH ("Anbieter") erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Bereich Webhosting ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer (§ 14 BGB), haben diese AGB sowie gegebenenfalls die Domain-Registrierungsbedingungen des Anbieters auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.

A1.2. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde vom Anbieter schriftlich zugestimmt. Die AGB des Anbieters gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vom Anbieter Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

A2. Vertragsschluss, Widerrufsrecht

A2.1. Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung des online erstellten Auftragsformulars in schriftlicher Form an den Anbieter oder aber in der Absendung einer elektronischen Erklärung, soweit dies im Einzelfall angeboten wird. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Anbieter oder der ersten für den Kunden erkennbaren Erfüllungshandlung des Anbieters zustande.

A2.2. Widerrufsrecht des Kunden nach dem Fernabsatzgesetz: Die zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gehörige Widerrufsbelehrung wurde auf eine separate Seite ausgegliedert. Widerrufsbelehrung für Verbraucher.

A3. Vertragsgegenstand und Vertragsänderung

A3.1. Der Anbieter stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Webserver zur Verfügung und schuldet sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das vom Anbieter zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen (insgesamt als "Webhostingleistungen" oder als "Webserver" bezeichnet). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet. Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit von 99,9% im Jahresdurchschnitt. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist.

A3.2. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Webserver zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.

A3.3. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern oder wenn der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Sonstige Änderungen des Vertragsinhalts, einschließlich dieser AGB, kann der Anbieter - mit Zustimmung des Kunden - vornehmen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere jede Vertragsänderung, die eine Reduzierung der vertraglichen Hauptleistungen des Anbieters zur Folge hat. Die vertraglichen Hauptleistungen sind in der jeweiligen Tarifleistungsbeschreibung als solche bezeichnet. Besteht die Änderung des Vertrages in einer Erhöhung der vom Kunden zu entrichtenden Entgelte, so richtet sich deren Zulässigkeit nach Ziffer A9.5 dieser AGB. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

A3.4. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Anbieters, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können vom Anbieter jederzeit eingestellt werden. Der Anbieter wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.

A3.5. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

A3.6. Der Anbieter kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen ("Vertragsübernahme"). Der Anbieter hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

A4. Resellertarife, Vertragsstrafe

Soweit es sich bei dem jeweiligen Tarif nicht um einen Resellertarif handelt, darf der Kunde die Webhostingleistungen Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich zur Verfügung stellen ("Reseller-Tätigkeit"). Ausgenommen hiervon ist das Zurverfügungstellen an Familienangehörige und Freunde, soweit dieses unentgeltlich erfolgt. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer A13.

A5. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung, Einstellung der Leistung

A5.1. Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

A5.2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für den Anbieter ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt: Dies ist insbesondere der Fall:

A5.3. Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

A5.4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Spätestens sieben Tage nach Vertragsende kann der Anbieter sämtliche auf dem Webserver befindlichen Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist der Anbieter nach Beendigung des Vertrages berechtigt, Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

A6. Allgemeine Pflichten des Kunden

A6.1. Für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert, ist allein der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem des Anbieters abgelegt sind und lediglich unter einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Webserver des Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen.

A6.2. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

A6.3. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben. Falls der Kunde eigene Nameserver oder Nameserver eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

A6.4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer A6.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer A13.

A6.5. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

A6.6. Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Anbieters, soweit diese rechtzeitig durch den Anbieter angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Webserver zu speichern.

A7. Nutzungseinschränkungen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

A7.1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet,

A7.2. Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des Telemediengesetzes (TMG), vorgeschriebene Angaben auf seiner Website zu machen.

A7.3. Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet, pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.

A7.4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen die Ziffern A7.1 bis A7.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer A13.

A8. E-Mail-Empfang und -Versand, Verbot und Vertragsstrafe für "Spam"-E-Mails

A8.1. Der Anbieter hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, beträgt dieser Wert 50 MB.

A8.2. Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server des Anbieters sowie der Versand über Domains, die über den Anbieter registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um eine Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt, obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als "Spam" bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Kunden ist auch untersagt, mittels über andere Anbieter versandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über den Anbieter registrierten Domain abrufbar sind oder die beim Anbieter gehostet werden.

A8.3. Dem Kunden ist auch untersagt, über den Webserver mittels Skripten mehr als 100 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. "Paidmails" bzw. E-Mails, mit denen ein "Referral-System" beworben wird, zu versenden.

A8.4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer A8.2 und/oder Ziffer A8.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer A13.

A9. Entgeltzahlung und Rechnungsstellung, Entgelterhöhung, Zahlungsverzug, Entgelterstattung

A9.1. Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.

A9.2. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare Datei in das Kundenmenü ("Online-Rechnung"). Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht. Im Falle der Online-Rechnung gilt diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist. Dem Anbieter bleibt es unbenommen, alternativ zur Online-Rechnung die Rechnungsstellung postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postwege besteht jedoch nur, wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und er die Rechnung beim Anbieter jeweils anfordert und das hierfür vereinbarte Entgelt (derzeit 1,45 EUR je einzelne Rechnung) entrichtet.

A9.3. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich oder erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die hierfür anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Daneben hat der Kunde dem Anbieter die hierfür vereinbarte Bearbeitungsgebühr (derzeit 15,00 EUR je Rücklastschrift) zu bezahlen.

A9.4. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens sieben Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In der Regel geschieht dies durch die Sperrung des Accounts (Ziffer A12.1). Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 14 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen (Ziffer A5.2).

A9.5. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um höchstens 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.

A9.6. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung (Ziffer A5.2) durch den Anbieter hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.

A10. Leistungsstörungen

A10.1. Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich, soweit diese die von ihm nach Ziffer A3.1 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten (z. B. HTML-Dateien, Skripte etc.), ist der Anbieter nicht verantwortlich.

A10.2. Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen ("Störungsmeldung"). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer A11.

A10.3. Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung (Ziffer A7.1) beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

A11. Haftung des Anbieters

A11.1. Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern A11.2 bis A11.6. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.

A11.2. Der Anbieter haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.

A11.3. Soweit nicht Ziffer A11.2 eingreift, haftet der Anbieter bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen als denen der Ziffer A11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.

A11.4. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.

A11.5. Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlichen Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.

A11.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

A12. Sperrung, Voraussetzungen und Aufhebung der Sperrung, Kostenerstattung

A12.1. Nimmt der Anbieter eine Sperrung vor, so ist er zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird jedoch die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Insbesondere wird er im Falle einer Sperrung, die aufgrund der Inhalte auf dem Webserver erfolgt, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der vom Kunden registrierten Domain selbst, ist der Anbieter berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. Der Anbieter genügt seinen Mitteilungspflichten, wenn er die jeweiligen Mitteilungen per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse (Ziffer A6.3) sendet. Für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung kann der Anbieter jeweils das hierfür vereinbarte Entgelt (derzeit 10,00 EUR) berechnen ("Sperr- und Entsperrgebühr").

A12.2. Liegt offensichtlich (= evident) ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter (vgl. Ziffer A6.1) vor, das gegen geltendes deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, kann der Anbieter eine Sperrung (Ziffer A12.1) vornehmen. Der Anbieter setzt den Kunden hierüber in Kenntnis. Der Anbieter kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes, beträgt bei Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte oder Wettbewerbsrecht jedoch in der Regel über 5.000 EUR.

A12.3. Hält der Anbieter es für möglich, dass ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter (vgl. Ziffer A6.1) vorliegt, das gegen geltendes Deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, ist dies jedoch nicht offensichtlich, setzt der Anbieter den Kunden unter Angabe des Grundes und unter Androhung der Sperrung in Kenntnis und fordert ihn unter Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme auf. Nimmt der Anbieter dann dennoch eine Sperrung (Ziffer A12.1) vor, setzt er den Kunden hiervon in Kenntnis. Der Anbieter kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde die geforderte schriftliche Stellungnahme abgegeben und Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten des Anbieters für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite.

A12.4. Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, das den Anbieter zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zugunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle sowie sonstige für die Registrierung von Domains eingeschaltete Personen.

A13. Vertragsstrafe

Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern A2.1 und/oder A3.1 und/oder A6.1 der Domain-Registrierungsbedingungen des Anbieters und/oder gegen die Ziffern A4 und/oder A6.3 und/oder A7.1 und/oder A7.2 und/oder A7.3 und/oder A8.2 und/oder A8.3 dieser AGB kann der Anbieter vom Kunden Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 5.100 EUR verlangen. Der Kunde kann die Höhe der vom Anbieter im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.

A14. Datenschutz

A14.1. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Link zur Datenschutzerklärung.

A14.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.

A15. Anwendbares Recht

Für die vom Anbieter auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

A16. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Volljährigkeit, Schriftform

A16.1. Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.

A16.2. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. Der Anbieter weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.

A16.3. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass, soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax, nicht jedoch durch E-Mail gewahrt wird.



Stand: 13.10.2017